Verwalter

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG) und der Teilungserklärung der Wohnanlage ist ein Verwalter zu bestellen (§ 26 WoEigG und § 27 der Teilungserklärung).

Im Laufe der Eigentümerversammlung vom 31. August 2009 wurde gemäß Punkt 9 der Tagesordnung erneut als Verwalter bestellt:

- Kunze Immobilienverwaltung Mannheim GmbH

Weitere Angaben gibt es über den Menüpunkt - Verwalter



Verwaltungsbeirat

Nach dem WoEigG und der Teilungserklärung der Wohnanlage ist ein Verwaltungsbeirat bestehend aus drei Wohnungseigentümern vorgesehen (§ 29 WoEigG und § 28 der Teilungserklärung).

Der aktuelle Beirat wurde in der Eigentümerversammlung am 08. September 2010 neu gewählt.

Weitere Angaben gibt es über den Menüpunkt - Verwaltungsbeirat



Ersatzzustellungsvertreter

Nach § 45 WoEigG ist von den Wohnungseigentümern ein Ersatzzustellungsvertreter und dessen Vertreter zu bestellen.

Ein entsprechender Beschluß wurde auf der Eigentümerversammlung am 08. September 2010 unter Punkt 10 einstimmig gefasst.

Weitere Angaben gibt es über den Menüpunkt - Ersatzzustellungsvertreter



Hausmeister

Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschäftigt einen Hausmeister (in Vollzeit) und mehrere Personen für Reinigung und Außenanlagen (diese Arbeiten werden als geringfügige Beschäftigungen, auch Minijob genannt, ausgeführt).

Weitere Angaben gibt es über den Menüpunkt - Hausmeister



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