Verwalter
Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG) und der Teilungserklärung der Wohnanlage ist ein Verwalter zu bestellen (§ 26 WoEigG und § 27 der Teilungserklärung).
Im Laufe der Eigentümerversammlung vom 31. August 2009 wurde gemäß
Punkt 9 der Tagesordnung
erneut als Verwalter bestellt:
- Kunze Immobilienverwaltung Mannheim GmbH
Weitere Angaben gibt es über den Menüpunkt - Verwalter
Verwaltungsbeirat
Nach dem WoEigG und der Teilungserklärung der Wohnanlage ist ein Verwaltungsbeirat bestehend aus drei Wohnungseigentümern vorgesehen (§ 29 WoEigG und § 28 der Teilungserklärung).
Der aktuelle Beirat wurde in der Eigentümerversammlung am 08. September 2010 neu gewählt.
Weitere Angaben gibt es über den Menüpunkt - Verwaltungsbeirat
Ersatzzustellungsvertreter
Nach § 45 WoEigG ist von den Wohnungseigentümern ein Ersatzzustellungsvertreter und dessen Vertreter zu bestellen.
Ein entsprechender Beschluß wurde auf der Eigentümerversammlung am 08. September 2010 unter Punkt 10 einstimmig gefasst.
Weitere Angaben gibt es über den Menüpunkt - Ersatzzustellungsvertreter
Hausmeister
Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschäftigt einen Hausmeister (in Vollzeit) und mehrere Personen für Reinigung und Außenanlagen (diese Arbeiten werden als geringfügige Beschäftigungen, auch Minijob genannt, ausgeführt).
Weitere Angaben gibt es über den Menüpunkt - Hausmeister